Corona Regeln ab 22.11.21 - Kirchgemeinde Großolbersdorf

Kirchgemeinde
Großolbersdorf
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Die Jahreslosung 2022

Jesus Christus spricht:
Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.
Johannes 6,37
  
Neue Corona-Regeln ab 22.11.2021

Liebe Gemeinde,
die gute Nachricht ist, daß wir weiterhin gemeinsam Gottesdienst feiern dürfen. Vieles andere geht nicht mehr. Deshalb möchten wir von dieser Möglichkeit nur sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen! Es geht um die Gesundheit und das Leben unserer Mitmenschen, um Rücksicht auf alle, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenpflegeheimen und Pflegediensten arbeiten und seit langem an ihre Belastungsgrenze gekommen sind. Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen!
Durch den starken Anstieg der Infektionszahlen und der damit verbundenen Erkrankungen wurde die Überlastungsstufe in den sächsischen Krankenhäusern erreicht. Deshalb gelten seit dem 22.11.2021 die Bestimmungen der Corona-Notfall-Verordnung des Landes Sachsen. In § 18 dieser Verordnung ist geregelt, dass für Gottesdienste die Pflicht zur Vorlage und Kontrolle eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) besteht. Die Landeskirche hat entsprechende Richtlinien herausgegeben.
Bitte bringen Sie deshalb zu den Gottesdiensten einen Impf-, Genesenen- oder offiziellen Testnachweis (max. 24 Stunden alt) mit und zeigen Sie diesen vor. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr und Schüler ab 16 Jahren, die in der Schule getestet werden, sind davon ausgenommen. Im Gottesdienst soll eine FFP2-Maske getragen werden.
Treffen von Gemeindekreisen sind vorläufig leider nicht möglich.
So unangenehm es auch sein mag, diese Vorschriften müssen wir auch als Kirchgemeinde vor Ort umsetzen. Wir sind ein Teil der Gesellschaft und sollten damit unseren Beitrag leisten, diese schwierige Situation zu überstehen.
Änderungen sind jederzeit möglich und werden kurzfristig bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie die Abkündigungen, Aushänge und Informationen auf der Internetseite!

Der Kirchenvorstand
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