Die Jahreslosung 2022
Jesus Christus spricht:
Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.
Johannes 6,37
Neue Corona-Regeln ab 22.11.2021
Liebe Gemeinde,
die gute Nachricht ist,
daß wir weiterhin gemeinsam Gottesdienst feiern dürfen. Vieles
andere geht nicht mehr. Deshalb möchten wir von dieser Möglichkeit
nur sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen! Es geht um die
Gesundheit und das Leben unserer Mitmenschen, um Rücksicht auf alle,
die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenpflegeheimen und
Pflegediensten arbeiten und seit langem an ihre Belastungsgrenze
gekommen sind. Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar
zusammen!
Durch den starken Anstieg der
Infektionszahlen und der damit verbundenen Erkrankungen wurde die
Überlastungsstufe in
den sächsischen Krankenhäusern erreicht. Deshalb gelten seit dem
22.11.2021 die Bestimmungen der Corona-Notfall-Verordnung
des Landes Sachsen. In § 18 dieser Verordnung ist geregelt, dass für
Gottesdienste die Pflicht zur Vorlage und Kontrolle eines Impf-,
Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) besteht. Die Landeskirche
hat entsprechende Richtlinien herausgegeben.
Bitte bringen Sie deshalb zu den
Gottesdiensten einen Impf-, Genesenen- oder
offiziellen Testnachweis (max. 24 Stunden
alt) mit und zeigen Sie diesen vor. Kinder und
Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr und
Schüler ab 16 Jahren, die in der Schule getestet werden, sind davon
ausgenommen. Im Gottesdienst soll eine FFP2-Maske
getragen werden.
Treffen von Gemeindekreisen sind
vorläufig leider nicht möglich.
So unangenehm es auch sein mag, diese
Vorschriften müssen wir auch als Kirchgemeinde vor Ort umsetzen. Wir
sind ein Teil der Gesellschaft und sollten damit unseren Beitrag
leisten, diese schwierige Situation zu überstehen.
Änderungen sind
jederzeit möglich und werden kurzfristig bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie die Abkündigungen, Aushänge
und Informationen auf der Internetseite!
Der Kirchenvorstand